Mit dem Vorsorgeauftrag haben Sie neu die Möglichkeit, für den Fall einer künftig eintretenden Urteilsunfähigkeit infolge Alters, Unfalls oder plötzlicher schwerer Erkrankung eine Person zu bestimmen, die alle künftig anfallenden persönlichen Angelegenheiten für Sie erledigen kann.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie Ihre persönliche Entscheidungsautonomie in höchstmöglichem Mass über Ihre Urteilsunfähigkeit hinaus wahren.
Ohne Vorsorgeauftrag wird die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Massnahmen treffen oder einen Beistand einsetzen, der für Sie die notwendigen Massnahmen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.